Alle Informationen zur
Bestattung und Trauerbegleitung
Christinnen und Christen vertrauen darauf, dass Gott stärker ist als der Tod.
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Die Trauferfeier ist ein wichtiger Moment für die Angehörigen.
Gebete und Lieder helfen, mit der eigenen Trauer umzugehen. Die Angehörigen können Gott für das Leben des Verstorbenen danken, aber auch Trost und Vergebung erfahren für das, was offen bleibt.
Die kirchliche Beerdigung ist der Ort, an dem sich Christinnen und Christen in besonderer Weise ihres eigenen Glaubens vergewissern: Christus ist auferstanden. Dadurch hat Gott dem Tod die Macht genommen, das letzte Wort über uns Menschen zu sprechen. Bei Beerdigungen teilen Christinnen und Christen diese Hoffnung miteinander.
Welcher Pfarrer bestattet?
In der Regel übernimmt der Pfarrer die Bestattung, in dessen Gemeindebereich der oder die Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Es reicht ein Anruf, um diesen zu informieren:
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Bezirk Nord Pfarrer Böhme:
021513609781, tillmann.boehme@ekir.de
Bezirk Süd Pfarrer Herbrecht:
021516407637, gerhard.herbrecht@ekir.de
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Auch Bestatter können den Kontakt herstellen.
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Trauerfeier auf dem Friedhof?
Üblicherweise finden Trauerfeiern in den Friedhofskapellen (Foto: Hauptfriedhof Krefeld) statt.
Trauerfeier in der Kirche?
Ein Trauergottesdienst kann auch in einer unserer Kirchen abgehalten werden.
Die Absprachen dazu koordiniert in der Regel der Pfarrer mit dem Bestatter und mit Ihnen.
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Kirchliche Bestattung: Kosten?
Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die liturgische und musikalische Gestaltung des Gottesdienstes zur Verabschiedung unserer Verstorbenen sind für evangelische Kirchenmitglieder kostenfrei. Zusätzlich bezahlen Sie ein Bestattungsunternehmen für seine Leistungen sowie die Gebühren an die Stadt für den Friedhof.
Wenn jemand ausgetreten ist?
Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch auf eine kirchliche Trauerfeier. Überwiegend werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann auch nicht kirchlich bestattet werden.
Welche Bestattungsform?
Ist die Bestattungsform ausdrücklich in einem Testament erwähnt, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Manchmal äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer eigenen Beerdigung. Diese sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Sind keine Wünsche bekannt, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer und Ihrem Bestatter über die Gestaltung der Trauerfeier.